will man denn den deutschen idioten die sich bei uns in den bergen verirren und dann von der bergrettung rausgeholt werden müssen dann skiurlaubverbot aussprechen?
ich persönlich wär dafür, dass man den einsatz zahlen muss
aber dafür reisst mir der herr w. wahrscheinlich gleich den kopf ab
;)
wenns von vornherein klar ist, meinetwegen. mir geht es ja nicht darum, dass den personen jede verantwortung abgenommen wird, sondern um eine beständige handlungsweise - ist der aufenthalt nachher fahrlässiger als vorher? die gefahr bleibt ja gleich.
also etwa - vor einem aufenthalt in einem land, für das vom aussenministerium eine warnung ausgesprochen wurde, wird beim entsprechenden amt eine erklärung eingereicht (was macht man, warum, etc). dann gibts ein oke (wir sorgen für deine sicherheit) oder eben keins (sorry, auf dich allein gestellt).
zur zeit sieht das einfach sehr nach beliebigkeit aus.
sheep (Gast) - 2005/12/29 15:28
Schiurlaubverbot dann aber bitte auch für alle Engländer, Holländer,...UND ÖSTERREICHER, die in "Bergnot" geraten und rausgeholt werden müssen. Pauschalisierungen find ich nicht gut.
zwischen bergnot und "bergnot" ist aber ein unterschied - das kann ja mal passieren, dass es einen mit dem snowboard hinprackt, einem das brettl auf den kopf donnert und man die orientierung verliert ;-)
sheep (Gast) - 2005/12/29 15:41
Ist mir schon klar. Es ging ja dabei auch um Fahrlässigkeit. Zumindest hat das Wort Idioten das für mich implziert. Und ich find es nicht relevant welchen Pass der Idiot hat, der die gesicherten Pisten verlässt, sturzbesoffen Unfälle verursacht oder sich im Suff des Nächtens verirrt und Suchaktionen auslöst. Das wars was ich damit meinte.
ich glaub, das deutsch war eh nur platzhalter (neuester trend - russische idioten!).
ansonsten - recht so!
sheep (Gast) - 2005/12/29 16:03
Ja eh. Mir tun halt nur immer die Deutschen leid, die nicht so sind und mit allen anderen in einen Topf geworfen werden. Ist so seit ich während der originellen EU Sanktionen gegen Österreich in Deutschland weilte und bemerkt hab wie scheiße es ist, wenn man unschuldig im Topf schwimmt.
wirkt teilweise wie mediale diskreditierung deluxe. ich find es interessant, wie gekonnt verschwiegen wird, dass ihr zdf-interview bösartigst zerschnitten wurde...
frage;herr w., ist es nicht so, dass man einsätze von rettung und polizei bezahlen muss, wenn man die notsituation provoziert hat?
dh wenn man sich schwerstens betrinkt auf eine parkbank legt und auf einmal cops & rettung dastehen weil einer geglaubt hat man ist tot - dann kriegt ma ja normalerweise nachher den erlagschein mit einem kostenersatz für den einsatz zugeschickt?
beim parkbank-szenario nicht, aber wenn ein einsatz gefordert wird, der so nicht notwendig ist, wird man zur kasse gebeten. (sprich: wenn jemand die rettung auf verdacht ruft, weils wem nicht gut geht, muss niemand zahlen - der eine wollt nur helfen, der andere hatte keine ahnung). magenauspumpen aufgrund von alkohol-übergenuss ist aber zb selten gratis.
die genauen richtlinien kenn ich nicht - hängt auch von der krankenkassa ab (der rettung ists im normal-fall egal, wer zahlt). polizei ist da glaub ich schon happiger (siehe unfall ohne personenschaden - polizeiliche erfassung vor ort kostete damals 500 schilling).
ich persönlich wär dafür, dass man den einsatz zahlen muss
aber dafür reisst mir der herr w. wahrscheinlich gleich den kopf ab
;)
wenns von vornherein klar ist, meinetwegen. mir geht es ja nicht darum, dass den personen jede verantwortung abgenommen wird, sondern um eine beständige handlungsweise - ist der aufenthalt nachher fahrlässiger als vorher? die gefahr bleibt ja gleich.
also etwa - vor einem aufenthalt in einem land, für das vom aussenministerium eine warnung ausgesprochen wurde, wird beim entsprechenden amt eine erklärung eingereicht (was macht man, warum, etc). dann gibts ein oke (wir sorgen für deine sicherheit) oder eben keins (sorry, auf dich allein gestellt).
zur zeit sieht das einfach sehr nach beliebigkeit aus.
ansonsten - recht so!
Jetzt gibts ja ganz wilde Theorien, dass die in Terroristenkreisen tätig ist.
weils mir grad eingfalln ist:
dh wenn man sich schwerstens betrinkt auf eine parkbank legt und auf einmal cops & rettung dastehen weil einer geglaubt hat man ist tot - dann kriegt ma ja normalerweise nachher den erlagschein mit einem kostenersatz für den einsatz zugeschickt?
oder irre ich da?
die genauen richtlinien kenn ich nicht - hängt auch von der krankenkassa ab (der rettung ists im normal-fall egal, wer zahlt). polizei ist da glaub ich schon happiger (siehe unfall ohne personenschaden - polizeiliche erfassung vor ort kostete damals 500 schilling).